Die 9 größten Irrtümer über Privatdetektive
Wenn es um Detektive geht, herrschen in Deutschland nach wie vor einige Irrtümer bzw. Missverständnisse vor. Das liegt vor allem daran, dass der amerikanische Begriff „Detective“ für Polizisten in einer Ermittlungsabteilung steht und Privatdetektive hierzulande privat angestellt oder selbstständig sind und über keinerlei polizeiliche Befugnisse verfügen. Im beruflichen Alltag geht es aber in der Regel anders zu, als es sich viele vorstellen. Was also sind die 9 größten Irrtümer über Privatdetektive und ihre Ermittlungsarbeit?
Im Spannungsfeld zwischen Ermittlungen und Persönlichkeitsrechten
In Deutschland dienen Privatdetektive in erster Linie der Beschaffung von Informationen und Beweismitteln, welche sowohl zur Klärung privater Angelegenheiten als auch im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendet werden können. Im beruflichen Alltag bewegt sich ein Privatdetektiv immer im Spannungsfeld zwischen Wahrnehmungsbefugnissen, der Privatsphäre und den Persönlichkeitsrechten der Zielperson und der Rechtmäßigkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden. Letztere dürfen weder die persönliche Freiheit von Zielpersonen, noch deren körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen.
Prinzipiell dürfen sich Detektive aller rechtlich zulässigen Informationsquellen bedienen, die Informationsbeschaffung muss dabei aber immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und darf nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Vor diesem Hintergrund können einige verbreitete Irrtümer über Privatdetektive ausgeräumt werden:
1. Detektive haben Zugriff auf vertrauliche Daten
Detektive haben keinen Zugang zu polizeilichen oder behördlichen Informationen. Sie können lediglich öffentlich zugängliche oder rechtlich zulässige Informationen verwenden. Auch Auskünfte über Patienten-/Krankheitsdaten sind Detektive nicht in der Lage zu erteilen, auch wenn so manch ein Arbeitgeber entsprechende Anfragen stellt.
2. Detektive können verdächtige Personen verhaften
Detektive besitzen keine hoheitlichen Befugnisse. Das Recht zur Festnahme von Personen obliegt ausschließlich der Polizei oder anderen staatlichen Behörden, etwa dem Zoll. Privatdetektive können ausschließlich vom sogenannten Jedermannsrecht Gebrauch machen, das es allen Privatpersonen erlaubt, Personen unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig festzuhalten, bis die verständigten Einsatzkräfte eintreffen.
3. Detektive dürfen heimlich Wohnungen betreten oder durchsuchen
Das unbefugte Betreten oder Durchsuchen von fremden Wohn- oder Geschäftsräumen ist für Privatdetektive unzulässig und stellt ganz klar eine strafbare Handlung dar. Etwaige so gefundene Beweise wären vor Gericht nicht verwertbar.
4. Bei Observationen wird oft GPS eingesetzt
GPS-Tracking ohne Zustimmung greift erheblich in die Persönlichkeitsrechte ein und ist in Deutschland somit rechtlich unzulässig. Detektive arbeiten im Rahmen von Beobachtungen daher überwiegend mit klassischen Beobachtungsmethoden.
5. Detektive dürfen Personen heimlich filmen oder fotografieren
Filmen oder Fotografieren sind zwar klassische Beobachtungsmethoden, allerdings dürfen Detektive hier nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben agieren und die Persönlichkeitsrechte der Zielperson nicht unverhältnismäßig verletzen. Entscheidend sind in diesem Zusammenhang vor allem Zweck, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Beobachtungen im öffentlichen Raum können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Aufnahmen im geschützten, privaten Bereich sind grundsätzlich unzulässig.
6. Detektive hören Gespräche ab und hacken sich in fremde Computer
Das Abhören von Telefon oder anderen nicht öffentlich geführten Gesprächen gehört zu den nicht erlaubten Tätigkeiten und ist in Deutschland strafbar. Auch das illegale Eindringen in Computersysteme ist illegal und somit strafbar und zählt nicht zum Tätigkeitsbereich von Privatdetektiven.
7. Detektive leben gefährlich
Insbesondere dieser Irrtum ist offensichtlich stark von Filmen und Serien geprägt, in denen Detektive oft in riskante Situationen geraten und dabei nur knapp dem Leben entkommen. Die Realität sieht in der Regel aber anders aus, um nicht zu sagen langweilig, auch wenn es durchaus einzelne Einsätze gibt, etwa im Drogen- oder Rotlichtmilieu, die durchaus ein gewisses Risiko beinhalten. Grundsätzlich gefährlich, wie etwa die Arbeit von Polizisten oder Rettungskräften, ist der Arbeitsalltag von Detektiven nicht.
8. Detektive tragen Schusswaffen bei sich
In den allermeisten Fällen tragen Privatdetektive in Deutschland keine Schusswaffen bei sich, auch wenn es mit einer entsprechenden Erlaubnis prinzipiell möglich wäre.
9. Detektive lösen Fälle alleine
Das klassische Bild vom „einsamen Wolf“, der die ganze Nacht lang observiert, literweise Kaffee oder andere (manchmal auch hochprozentige) Getränke zu sich nimmt und monatelang alleine an einem Fall arbeitet, hat zwar durchaus einen gewissen Unterhaltungswert, aber auch dies ist ein verbreiteter Irrtum. Im Alltag finden solche alleine durchgeführten Observationen zwar tatsächlich statt, allerdings arbeiten Detektive in der Regel in einem Team und sind ständig mit anderen Akteuren (Auftraggebern, Anwälten oder auch Behörden) in Kontakt.
Fazit
Auch wenn es manch einen vielleicht enttäuschen mag – die Realität des Arbeitsalltags von Detektiven unterscheidet sich stark von der häufig dramatisierten Darstellung in Filmen und Serien. In der tatsächlichen Praxis handeln Privatdetektive in Deutschland innerhalb klarer rechtlicher Grenzen und mit keinen besonderen Befugnissen.
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