Wirtschaftsermittlung

Detektivarbeit im Wirtschaftsbereich

Angefangen beim Diebstahl eines Mitarbeiters über den Abrechnungsbetrug von Außendienstmitarbeitern bis hin zur Betriebsspionage von Abteilungsleitern – die Detektei-AcentA klärt zahlreiche unterschiedliche Fälle im Wirtschaftsbereich auf. Dabei stehen uns modernste, elektronische Hilfsmittel zur Verfügung. Die Detektei-AcentA schafft Klarheit und sorgt für gerichtsverwertbare Beweise. Lassen Sie sich einfach kostenlos über unser Angebot beraten.

Setzen Sie auf unser Fachwissen bei folgenden Fällen:


Abrechnungsbetrug

Der Abrechnungsbetrug ist kein eigener Straftatbestand.

Abrechnungsbetrug ist vielmehr ein Sammelbegriff für spezielle Ausformungen des Betruges (§ 263 StGB).

Hier sind nur einige Beispiele für mögliche Abrechnungsbetrügereien:

  • falsche oder fehlerhafte Bewirtungsbelege
  • unzuverlässige Reiseberichte
  • Gefälligkeiten, Zahlungen und Quittungen
  • falsche Reisekostenabrechnungen und nicht gemeldete Ausflüge
  • unzuverlässige Telefongebühren
  • überhöhte Kilometerabrechnungen und Kraftstoffkosten
  • Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, sofern zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird.
  • Im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens liegt dann ein Abrechnungsbetrug vor, wenn Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschleichen oder bei dem Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung mittels einer Täuschung Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen kassieren.

Doch nicht jede falsche Abrechnung ist zugleich ein Betrug. Vielmehr müssen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 263 StGB erfüllt sein.

Der objektive Tatbestand des Betruges enthält insgesamt vier Tatbestandsmerkmale.
Die Täuschung, der Irrtum, die Vermögensverfügung und der daraus resultierende Vermögensschaden.
Es muss primär eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.

Die Detektei-AcentA hilft Ihnen den Abrechnungsbetrug in der jeweiligen Form gerichtsverwertbar zu belegen.

Das Urteil: Überwachung bei einem Arbeitsrechtsverstoß

LArbG (Landesarbeitsgericht) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.04.2020, 19 Sa 46/19 entschieden – Arbeitnehmer müssen Ermittlungskosten einer Detektei zahlen.

Leitsatz des o.g. Urteils: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird, siehe auch BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 29. Juni 2017 – 2 AZR 597/16.

Adressermittlungen

Unter Adressermittlung versteht man die Erkundung einer privaten Wohnanschrift bzw. den Aufenthaltsort einer Person, die man aus „berechtigtem Interesse“ ausfindig machen möchte, dazu gehören u.a.:

  • säumige Schuldner,
  • die Rechnung Ihres Kunden kommt zurück mit dem Vermerk unbekannt verzogen,

Die Detektei AcentA hilft Ihnen mit ihren vielfältigen Kontakten und Möglichkeiten die aktuelle Wohnanschrift einer Person zu ermitteln.

Arbeitsstellenermittlung

Es gibt vielfältige Gründe die Arbeitsstelle einer Person ermitteln zu müssen, z.B.

  • Verdacht auf nicht genehmigte Nebentätigkeiten
    Die Ausübung einer unzulässigen Nebentätigkeit ist ein Arbeitsvertragsverstoß verhaltensbedingter Art. Je nach Schwere und Gewichtung kann eine arbeitsvertragswidrige Tätigkeit damit eine Abmahnung, eine fristgerechte und sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
  • Verdacht auf Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
    Es bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ohne sein Einverständnis keine Konkurrenz machen darf. Diese Verpflichtung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Treuepflichten des § 242 BGB.

Wir, die Detektei Acenta, sind Ihr Partner bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.

Betrug/Diebstahl/Unterschlagung/Sachbeschädigung im Unternehmensbereich

§ 263 Betrug Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

§ 242 Diebstahl Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 246 Unterschlagung Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

  • Nicht selten sind es die eigenen Mitarbeiter, die das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbrauchen, um sich zu bereichern.
  • Aber auch von außen können diese Straftaten begangen werden und so dem Unternehmen großen Schaden zufügen.
  • Kriminelle sind erfinderisch, um Ihnen zu schaden, so z.B. mit CEO-Fraud
    Phänomenbeschreibung

    Bei dieser Betrugsmasche geben sich Täter als Chef/Geschäftsführer (CEO) eines Unternehmens aus und veranlassen einen Mitarbeiter zum Transfer eines meist 6-7stelligen Geldbetrages ins Ausland. Die Täter nutzen Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister oder auf ihrer Homepage veröffentlichen und werten die „Social Media“ aus. Sie legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zur Geschäftsleitung und Verantwortliche der Buchhaltung. Dann fordern sie über gefälschte E-Mail-Adressen wegen einer angeblichen Unternehmensübernahme unter Einschaltung eines weiteren Täters, der sich beispielsweise als Anwalt ausgibt und telefonisch Kontakt mit dem Buchhaltungsmitarbeiter aufnimmt, den Transfer des Geldbetrags auf Konten im Ausland.

    So konnten Kriminelle in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro erbeuten. In vielen Fällen waren die Täter allerdings nicht erfolgreich, weil die Mitarbeiter sich nicht täuschen ließen. Zunehmend zeigen auch Präventionsmaßnahmen Wirkung.

    In einer Variante des CEO-Fraud übersenden Betrüger inzwischen frei erfundene Rechnungen über 3-5stellige Beträge per E-Mail an Mitarbeiter der Buchhaltung. Auch hier erwecken die Absender den Anschein, die E-Mails stammten vom Geschäftsführer der betroffenen Firma. Die Täter verwenden E-Mail-Adressen, welche auf den ersten Blick genauso aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers. Die vermeintlichen Geschäftsführer fordern die Buchhaltungsmitarbeiter auf, die beigefügte Rechnung eines angeblichen Geschäftspartners dringend zu überweisen.

§ 303 Sachbeschädigung Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Welche Arten von Sachbeschädigung gibt es,

  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Datenveränderung (§ 303a StGB)
  • Computersabotage (§ 303b StGB)
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung(§ 304 StGB)
  • Zerstörung von Bauwerken (§ 305 StGB)
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB).

Eine Sachbeschädigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Deshalb muss bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung ein Strafantrag gestellt werden, falls nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Zur Aufklärung dieser Straftaten und jeder anderen Art von schädigendem Ereignis in Ihrem Unternehmen steht Ihnen die Detektei Acenta mit Kompetenz und Wissen zur Verfügung.

Darüber hinaus beraten wir Sie gern, um schon im Voraus Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.

In besonderen Fällen sind wir auch in der Lage Einschleusungen von kompetenten Ermittlern in Ihr Unternehmen zu organisieren, um so Sachverhalte aufzuklären.

Lohnfortzahlungsbetrug

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 263 StGB. Überdies rechtfertigt der Lohnfortzahlungsbetrug im Regelfall eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 626 BGB.

Anzeichen für Lohnfortzahlungsbetrug.

Es gibt einige Anzeichen, die auf Lohnfortzahlungsbetrug hinweisen. Jedes dieser Anzeichen ist für sich genommen, aber noch kein Beweis für den Betrug, sondern sollte aber bei Ihnen als Arbeitgeber zur Vorsicht mahnen:

  • Häufige Krankschreibungen von ständig wechselnden Ärzten
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Wochenende
  • Häufige Krankschreibungen vor oder nach dem Urlaub oder auch im Urlaub
  • Häufige Krankmeldungen an Brückentagen oder rund um Feiertage
  • Krankmeldungen zu Zeiten, an denen Urlaub nicht genehmigt worden ist.

Wir, die Detektei AcentA, können mit unserer Arbeit Ihre Verdachtsmomente konkretisieren und Ihnen so die Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug liefern.

Einher mit dem Lohnfortzahlungsbetrug geht oft auch die Schwarzarbeit

So wird Schwarzarbeit nach dem Gesetz definiert

Schwarzarbeit kann in vielfältiger Ausprägung vorliegen und umfasst nach §1 des SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) folgende Verstöße:

  • wenn den sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht nachgekommen wird
  • wenn die durch Dienst- oder Werkleistungen erbrachten steuerlichen Pflichten nicht erfüllt werden
  • wenn ein Empfänger von Sozialleistungen den Leistungsträger nicht über ausgeführte Dienst- und Werksleistungen informiert
  • wenn ein selbstständiger Betrieb kein Gewerbe angemeldet hat
  • wenn ein Handwerker sein zulassungspflichtiges Handwerk nicht die Handwerksrolle eintragen lässt

Nicht unter diese Definition fallen alle Dienst- und Werksleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind. Diese Einschränkung betrifft allerdings nur entsprechende Leistungen zwischen Lebenspartnern und solche, die als Nachbarschaftshilfe, als Gefälligkeit oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.

Gefälligkeit oder Schwarzarbeit?

Doch wo liegt genau die Grenze in der Praxis? Wenn sich ein Nachbar beispielsweise gelegentlich fürs Rasenmähen ein geringes Entgelt geben lässt, ist dies keine Schwarzarbeit. Erledigt er diese Gartenarbeiten jedoch häufiger und verdient sich damit seinen Unterhalt, muss er seine Tätigkeit entsprechend anmelden und Abgaben abführen. Charakteristisch für Verstöße sind mündliche Abreden, die in bar bezahlt werden. Nimmt ein selbstständiger Handwerker einige Arbeiten am Haus seines Auftraggebers vor und wird dafür bezahlt, muss er eine Rechnung nach den gültigen Vorschriften ausstellen und Steuern abführen. Außerdem muss sein Betrieb angemeldet sein. Maßgeblich sind hierbei die auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht und die Höhe des Entgeltes. Erledigt der Handwerker hingegen Arbeiten für seinen Bruder und erhält dafür nur eine geringe Entschädigung, findet das SchwarzArbG in diesem Fall keine Anwendung.

Für die Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz sind in Deutschland die Bundeszollverwaltung und die kommunalen Behörden zuständig. Durch Pressekampagnen sowie durch den Abbau von bürokratischen und finanziellen Hürden versuchen sie, der illegalen Schattenwirtschaft vorzubeugen. Außerdem führen sie Kontrollen und Prüfungen durch und verfolgen Verstöße.

Mobbing am Arbeitsplatz

Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man, wenn jemand an seinem Arbeitsplatz über längere Zeit und systematisch schikaniert, drangsaliert oder ausgegrenzt und benachteiligt wird. Außerdem herrscht ein Machtungleichgewicht vor.

Mobbing kann dabei von verschiedenen Seiten kommen und tritt nicht nur zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf. Mobbt der oder die Vorgesetzte, ist vom „Bossing“ die Rede. Ebenso gibt es den umgekehrten Fall. Attackiert das Team die Führungskraft, „liegt ein sogenanntes Staffing vor“.

Für Mobbing gibt es keinen eigenen Straftatbestand.

Mobbing ist dann strafbar, wenn im Rahmen der Mobbinghandlung ein strafrechtliches Delikt begangen wird.

Es ist möglich bei Mobbing Anzeige zu erstatten, wenn bspw. einer der folgenden Tatbestände vorliegt: Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.

Wir, die Detektei-AcentA, sind Ihr Partner auch in diesem Deliktsfeld.

Videoüberwachung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung folgt, schützt das Recht am eigenen Bild und die Befugnis eines Menschen, selbst darüber zu entscheiden, auf ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen.

Allerdings sind Eingriffe in dieses Grundrecht zulässig, wenn

  • der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zulasten des Arbeitgebers besteht und
  • weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung ergebnislos geblieben sind.

Die verdeckte Videoüberwachung muss als praktisch einzig verbleibendes Mittel übrigbleiben und dabei nicht unverhältnismäßig sein. Eine mildere Alternative ist insbesondere die offene Videoüberwachung nicht, da sie nicht gleichermaßen wirksam ist. Der Verdacht des Arbeitgebers muss durch konkrete Tatsachen belegt sein.

Ein solcher einfacher Verdacht oder Anfangsverdacht ist ausreichend. Ein dringender Tatverdacht ist nicht erforderlich.

Sie haben den Anfangsverdacht einer Straftat in Ihrem Unternehmen.

Wir, die Detektei AcentA, haben die adäquaten Mittel und das technische Know How, um Ihnen und Ihrem Unternehmen in diesen Fällen die nötige Unterstützung zu bieten.

Zeugensuche

Von größter Bedeutung ist die Zeugenaussage in der Rechtsprechung.

Der Zeuge schildert im Rahmen seiner Aussage dabei dem Gericht seine eigenen sinnlichen Wahrnehmungen, jedoch keine Rechtsmeinungen, Schlussfolgerungen oder sonstiges Erfahrungswissen.

Es ist die Aufgabe des Gerichts, sich eine eigene Überzeugung aus der Zeugenaussage zu bilden. Die bloße Einführung und Verlesung einer Niederschrift einer Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Behörde genügt aufgrund obiger Qualitätserwägungen in der Regel nicht. Das erkennende Gericht soll sich seine eigene Meinung über die Glaubwürdigkeit des Zeugen bilden und Fragen stellen, die es zur Erforschung des Sachverhalts für geboten hält. Nur die persönliche und sachliche Unabhängigkeit des Richters und gegebenenfalls die Öffentlichkeit der gerichtlichen Zeugenvernehmung sichern die Erschöpfung des Beweismittels. In Sonderfällen kann das erkennende Gericht im Zivilverfahren die Zeugeneinvernahme einem Mitglied des Gerichts oder einem anderen Gericht übertragen.

Aufgrund ihrer Rolle als Beweismittel haben Zeugen im Gerichtsprozess daher grundsätzlich eine passive Rolle. Sie haben im Zeugenstand kein eigenes prozessuales Fragerecht; lediglich Verständnisfragen bzgl. der ihnen gestellten Fragen sind zulässig. Das „Rederecht“ wird ihnen nur vom Gericht und auch nur zur Beantwortung der ihnen vorgelegten Fragen eingeräumt. Sie stellen damit keine aktive Partei im Prozess dar.

Sie suchen einen für Ihre Angelegenheit wichtigen Zeugen?

Wir, die Detektei Acenta, helfen Ihnen bei der Zeugensuche.

Laut des Bundeslageberichts des BKA zur Wirtschaftskriminalität 2021 betrug der angerichtete Schaden durch Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik Deutschland 2,44 Milliarden Euro.

Kostenerstattung bei Detektiveinsatz

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Detektivkosten bei Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer

Verdacht des Erschleichens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2013

-8 AZR 1026/12-

Für weitere Urteile zur Kostenerstattung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

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