Personenermittlungen bei Erbschaftsstreit und verschwundenen Erben
Geht es um Erbschaften und/oder Erbschaftsstreitigkeiten, ist die Erbenermittlung ein wichtiger Bestandteil bei einem Nachlassverfahren und wird dann nötig, wenn nicht eindeutig ist, wer die Erben von verstorbenen Personen sind. In solchen Situationen ist ein Nachlassgericht dazu verpflichtet, den Nachlass zu sichern. Häufig geschieht dies durch das Einsetzen eines Nachlasspflegers, der unter anderem auch damit betraut wird, Erben zu ermitteln.
In welchen Situationen ist eine Erbenermittlung notwendig?
Eine Erbenermittlung wird dann notwendig, wenn kein Testament vorliegt, die Erben unbekannt, verzogen oder verstorben sind, es Hinweise auf weitere, auch unbekannte Erben gibt und wenn die familiären Verhältnisse zerstreut/zerrüttet oder unklar sind.
Wie wird der Ablauf einer Erbenermittlung aussehen?
Ein Nachlassgericht stellt zunächst fest, dass nicht alle oder keine Erben bekannt sind. Dann wird ein Nachlasspfleger eingesetzt. Er hat die Aufgaben, den Nachlass zu sichern und zu verwalten sowie auch Erben zu ermitteln. Der Nachlasspfleger, oder beispielsweise auch ein Detektei, die darauf spezialisiert ist, recherchieren in Registern, Urkunden und Archiven sowie auch zum Teil und wenn es nötig wird, im Ausland. Dann werden gefundene Erben kontaktiert. Eine Erbberechtigung wird durch eine gerichtliche Feststellung oder auch durch Urkunden bestätigt. Die Erben müssen dann noch entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Kommt bei den Ermittlungen heraus, dass es keine Erben gibt oder alle bekannten Erben das Erbe ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat.
Professionelle Erbenermittler, wie sie auch Detekteien sein können, sind vor allem dann sehr nützlich, wenn die verwandtschaftlichen Verhältnisse sehr unübersichtlich oder auch international verzweigt sind.
Was kann das für einen als möglicher Erbe bedeuten?
Wenn man schon als Erbe feststeht, aber noch weitere Miterben ermittelt werden müssen, wird zunächst der Nachlass von einen gerichtlich eingesetzten Nachlasspfleger verwaltet. Das kann dann zu Verzögerungen bei der Verteilung führen. Sind andere Erben gefunden worden, ergibt sich daraus eine Erbengemeinschaft. Wichtig zu wissen ist, dass die sechswöchige Frist für ein Ausschlagen des Erbes ab dem Moment gilt, in dem man von dem Erbfall erfährt. Also unabhängig davon, ob andere Erben schon bekannt sind.
Wird man erst über eine Erbenermittlung als Erbe ausfindig gemacht, wird man normalerweise darüber schriftlich kontaktiert. Man muss dann die Erbberechtigung belegen, beispielsweise mit einer Heirats- oder Geburtsurkunde. Ebenfalls gilt hier die sechswöchige Frist für die Annahme oder das Ausschlagen des Erbes ab dann, wann man von der Erbberechtigung erfahren hat. Und da man grundsätzlich als Erbe ebenso für Schulden haftet, wird es sinnvoll sein, den Nachlass vorab gut zu prüfen.
Wenn nach Erben oder lang verschollenen Verwandten gesucht wird, kann dies durchaus eine spannende Aufgabe sein. Natürlich für die Klärung eines Erbfalls und Erbschaftsstreitigkeiten, aber auch aus persönlicher Neugier. Man kann sich dabei jedoch fragen, ab wann es sinnvoll ist, eine spezialisierte Firma/Detektei dafür einzuschalten?
Erste Maßnahmen bei der Erbenermittlung
Archive sowie Standesämter aufsuchen
Sucht man Erben, werden dafür wichtige Urkunden benötigt, die die Abstammung sowie mögliche Namensänderungen belegen. Vor allem bei älteren Urkunden, welche es häufig nur in Archiven oder Standesämtern gibt, kann man sich diese Dokumente mühsam selbst beschaffen. Folgende Institutionen und Quellen können hilfreich dabei sein:
In Archiven sowie Standesämtern findet man Geburtsurkunden, Heiratsurkunden als auch Sterbeurkunden, welche sich bis ins frühe 20. Jahrhundert zurückverfolgen lassen. Man muss aber nachweisen, dass man ein rechtliches Interesse hat, denn diese Dokumente sind nicht allgemein zugänglich.
Ortsverzeichnisse sowie alte Telefonbücher
Ortsverzeichnisse sowie alte Telefonbücher können als Quellen helfen, einen letzten bekannten Wohnort von gesuchten Personen zu finden. Und man kann herausbekommen, welches Amt die Urkunden führt.
Sich auf Online-Suche begeben
Dank der rasch fortschreitenden Digitalisierung, gibt es etliche, sogenannte genealogische Plattformen, die den Zugang zu historischen Dokumente sowie Verwandtschaftsbeziehungen online möglich machen. Ganz viele Menschen nutzen bereits solche Plattformen sowie Ahnenforschungstools.
Wann ist die professionelle Hilfe sinnvoll und was kann diese leisten?
Möchte man sich lieber von Profis bei der Erbenermittlung helfen lassen, können diese mehr, als nur Ahnenforschung bieten. Handelt es sich um kompliziertere Fälle oder sind rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, werden professionelle Ermittler mit Vorteilen punkten können.
Professionelle Privatermittler können spezielle oft genealogische sowie internationale Datenbanken nutzen, welche „normalen“ Privatpersonen meist nicht zur Verfügung stehen. Sie nutzen umfangreiche Archive und kooperieren zum Teil auch mit Partnern auf der ganzen Welt, um ebenso bei international verzweigten Verwandtschaftsverhältnissen die benötigten sowie richtigen Informationen zu erhalten. Da man für ein Erbscheinverfahren beglaubigte Kopien von Urkunden benötigt, werden professionelle Ermittler genau wissen, wie und wo sie diese nötigen Originaldokumente sowie amtlich beglaubigten Kopien erhalten können, damit ein Erbe rechtlich korrekte übergehen kann. Durch den Einsatz von Profis und aufgrund ihrer Erfahrung mit komplexen Erbschaften wissen diese genau, wen sie kontaktieren müssen. Dadurch und auch wegen der engen Zusammenarbeit mit Archiven und Ämtern wird sich die Beschaffung der benötigten Urkunden schneller gestalten und unnötige Verzögerungen können vermieden werden.
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