Manipulierte Arbeitszeiten: Das können Arbeitgeber bei Verdacht tun

Manipulierte Arbeitszeiten: Das können Arbeitgeber bei Verdacht tun

Arbeitszeitbetrug im Unternehmen

Viele Arbeitgeber müssen sich tagtäglich in ihren Firmen und Betrieben um einen reibungslosen Ablauf kümmern und dass ihre Mitarbeiter immer bestmöglich am Start sind. Doch immer wieder kommt es zu Vorfällen die dazu führen können, dass der Verdacht besteht das verschiedentlich von Mitarbeitern die Arbeitszeiten manipuliert wurden. Zwar besteht erst einmal seitens der Arbeitgeber nur der Verdacht, doch dieser wird nicht selten durch explizite Nachforschungen und Observationen und Co. bestätigt. Viele Firmen und Arbeitgeber stehen diesen Herausforderungen tatenlos gegenüber und wissen im Regelfall nicht wie sie richtig reagieren können. Hier suchen viele den Rat bei Experten, wie den der moderner Detekteien von heute. Sie können mit ihrem Know-how und ihren tatkräftigen Unterstützungen jede Menge diesbezüglich leisten und mit brauchbaren Beweisen aufwarten.

Was, wenn der Verdacht besteht?

Zunächst sollte man als Arbeitgeber sich sicher sein, dass es tatsächlich immerzu wiederholt zu Vorfällen gekommen ist, die den Anschein machen, dass irgendetwas mit der Angabe der Arbeitszeiten eines Mitarbeiters nicht stimmen kann. Hier kann man beispielsweise so vorgehen, dass man gründlich alle Beweise, wie zum Beispiel offensichtliche Fehler bei der Stempelprotokolle oder den empfindlichen Systemdaten entdeckt und anschließend sofort lückenlos und datenschutzkonform dokumentieren. Denn erst mit diesen Beweisen kann man letztlich weiter vorgehen und auch weitere Schritte einleiten. Man kann diese ganzen sehr zeitaufwändigen Schritte den Detektiven überlassen, die sich mit viel Erfahrung und Akribie der Sache annehmen und genau wissen, welche Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen und was als erstes zu tun ist. Auch das erste Gespräch mit dem Betroffenen an sich, wenn schon der erste Verdacht bestätigt wurde, ist kein verkehrter Weg. Denn letztlich sollte man dem Betroffenen zwar klar signalisieren, dass er quasi beim Betrug erwischt wurde, dennoch ihm aber die Chance zur Stellungnahme und auch Begründung einräumen.

Abmahnung, oder sofort kündigen?

Es kommt immer auf die Schwere des jeweiligen Vertrauensbruchs an. Handelt es sich um wiederholte Manipulationen der Arbeitszeiten, reicht oft die Abmahnung nicht aus. Hier sollte man gleich eine ordentliche oder fristlose Kündigung in Betracht ziehen. Moderne Detektive im Bereich Wirtschaftsermittlung verfügen in der Regel über eine hoch komplexe und sensible Ausrüstung, die es ihnen ermöglicht bis ins Detail gehen zu können und gute Beweismaterialien heranzuschaffen. Diese können auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eingebracht werden und gelten aus rechtlicher Sicht als anerkanntes Beweismaterial. Handelt es sich um handschriftliche Eintragungen die manipuliert wurden, können diese anhand von Videoaufzeichnungen dokumentiert und überprüft werden. Auch dieses kann vor Gericht relevant sein und sich als wichtiges Beweismaterial verwenden lassen. Oftmals ergeben sich aber im Vorfeld bei persönlichen Gesprächen und der Darlegung der Beweislast gegenüber des Betroffenen klärende Sachverhalte, die dazu führen, dass meist keine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgt. Auch eine Kündigung kann dabei zurückgezogen werden, wenn eine friedliche und einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Fazit: Allein ein Verdacht reicht grundsätzlich niemals aus, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Wichtig ist, dass man genügend Beweise hat, um die Anschuldigung und den Verdacht zu untermauern und letztlich auch die Kündigung zu begründen. Handelt es sich um einen einmaligen Fauxpas, sollte ein klärendes Gespräch geführt werden und den Sachverhalt retten.

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