Informationsdiebstahl im Unternehmen: Wenn vertrauliche Daten bei der Konkurrenz landen
Die Digitalisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite vereinfacht sie viele Prozesse und Abläufe, auf der anderen Seite führt die zunehmende Speicherung und Verarbeitung digitaler Daten auch zu dem Risiko von Informations- bzw. Datendiebstahl. E-Mailadressen, Zahlungsinformationen, Kundendaten und Co. – Unternehmen verarbeiten immer größere Mengen an Daten, was nicht nur große Unternehmen, sondern auch Selbstständige, kleine Dienstleister oder Onlinehändler vor wachsende Herausforderungen stellt.
Wie Cyberkriminelle an sensible Daten gelangen
Heute haben Hacker und Cyberkriminelle zahlreiche Möglichkeiten, in Systeme einzudringen und sensible Informationen zu erlangen. Zu den häufigsten Fällen zählen:
– Jemand erhält Zugriff auf Kundendaten durch einen Hackerangriff.
– Eine E-Mail mit sensiblen Informationen gerät versehentlich an die falsche Person.
– Ein Mitarbeiter erhält gefälschte E-Mails und wird dazu gebracht, Passwörter oder andere sensible Daten preiszugeben.
– Ein Angreifer verschlüsselt Dateien oder ganze Systeme. Anschließend fordert der Täter Geld für die Entschlüsselung (Randsomware).
Mit zunehmender Digitalisierung finden Täter immer neue Ansätze und Sicherheitslücken, um vertrauliche Daten zu erbeuten. Nicht selten, um diese teuer an die Konkurrenz zu verkaufen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Cyberangriffe oder Datenpannen können je nach Art und Umfang erhebliche Folgen für Unternehmen haben. Wenn vertrauliche/sensible Daten gestohlen und weitergegeben werden, können neben rein finanziellen Schäden auch rechtliche Konsequenzen und ein Vertrauens-/Imageverlust bei Kunden und Geschäftspartnern enstehen. Eine schnelle Reaktion ist in einem solchen Fall daher unabdingbar.
Was tun bei einem Vorfall?
Wenn vertrauliche Informationen gestohlen wurden oder der Verdacht besteht, ist es wichtig, schnell und vor allem strukturiert vorzugehen. Unmittelbar nach dem Vorfall/Verdacht sollte dieser der Unternehmensleitung und ggf. der zuständigen IT-Sicherheitsstelle gemeldet werden, damit diese mit der technischen Einschätzung beginnen kann. Anschließend sollten folgende Schritte eingeleitet werden:
1. Betroffene Systeme absichern! So lässt sich verhindern, dass der Angreifer weiteren Schaden anrichten kann. Dazu zählt beispielsweise das Ändern von gestohlenen Passwörtern, die Sperrung bestimmter Nutzerkonten oder auch das Trennen entsprechender Endgeräte vom Netzwerk.
2. Beweise sichern! Um im Zweifel zu ermöglichen, dass ein Vorfall rechtlich bzw. behördlich aufgeklärt werden kann, ist es wichtig, relevante Informationen zu sichern. Dazu zählen Zugangsprotokolle, betroffene Dateien oder auch E-Mails. So lässt sich unter Umständen feststellen, wann auf einen Account zugegriffen wurde, von welchem Gerät und/oder Ort der Angriff erfolgte, welche konkreten Daten abgerufen oder verändert wurden oder welche Sicherheitslücken es dem Angreifer überhaupt ermöglichten, in das System zu gelangen. Unter Umständen kann eine IT-Sicherheitsfirma oder eine auf Datendiebstahl spezialisierte Detektei bei der Beweissicherung und der Einleitung eines Strafverfahrens unterstützen.
3. Meldepflichten prüfen! Unter bestimmten Umständen, vor allem wenn sensible personenbezogene Daten betroffen sind, kann es sein, dass der Vorfall bei der zuständigen Landesschutzbehörde bzw. der verantwortlichen Stelle gemeldet werden muss. Im konkreten Einzelfall ist auch zu prüfen, ob der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zuständig ist.
4. Sicherheitslücken schließen! Bevor betroffene Systeme wieder genutzt werden können, müssen die Sicherheitslücken gefunden und geschlossen werden. „Nach dem Vorfall“ bedeutet aber auch „vor dem Vorfall“, denn eine Verbesserung und stetige Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen sollte Bestandteil moderner IT-Sicherheit sein.
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