POL-HL: HL-St. Gertrud
Polizei beschlagnahmt illegale Betäubungsmittel und mehrere Anscheins- sowie Schreckschusswaffen nach mutmaßlichen Schüssen aus einem Mehrfamilienhaus
Lübeck. Am Freitag (05.05.) kam es im Lübecker Stadtteil St. Gertrud zu einem Polizeieinsatz, da ein Anrufer Schüsse aus einem Mehrfamilienhaus meldete. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Schützen ausfindig machen und dessen Wohnung durchsuchen. Hierbei wurden illegale Betäubungsmittel in Form von Marihuana sowie mehrere Anscheins- und Schreckschusswaffen sichergestellt.
Gegen 20:00 Uhr am Freitagabend vernahm ein Lübecker im Kleingartenverein Marli eV im Stadtteil St. Gertrud vermeintliche Schüsse aus einer Wohnung in einem umliegenden Mehrfamilienhaus und alarmierte daraufhin die Polizei über den Notruf.
Durch die Beschreibung des Anrufers konnten die eingesetzten Polizeibeamten die Wohnung des mutmaßlichen Schützen ausfindig machen und diesen antreffen. Nach bisherigen Erkenntnissen räumte die Person ein, mit einer so genannten Softair-Waffe aus dem Fenster der Wohnung geschossen zu haben.
Verletzt wurde durch die Schussabgabe niemand. Es liegen auch keine Erkenntnisse für entstandene Sachschäden vor.
Die Wohnung wurde anschließend durch die Beamten des 3. Polizeireviers Lübeck durchsucht. Hierbei konnten insgesamt sieben Anscheins- und Schreckschusswaffen sowie neun dazugehörige Teile aufgefunden und sichergestellt werden. Darüber hinaus fanden die Beamten mehrere mit Cannabisblüten gefüllte Glasbehältnisse und szenetypische Gegenstände für den Konsum der Droge.
Gegen den 33-jährigen Wohnungsnehmer aus Lübeck wird nun wegen des Verdachts des Besitzes unerlaubter Betäubungsmittel ermittelt. Nach einer ersten polizeilichen Einschätzung dürften die sichergestellten Waffen erlaubnisfrei sein. Diese wurden der Ordnungsbehörde der Stadt Lübeck für die weitere Einschätzung und die Verfolgung eventueller Ordnungswidrigkeiten übersandt.
Die Polizei rät generell zur Vorsicht bei der Verwendung von Anscheinswaffen. Zwar sind diese in der Regel erlaubnisfrei und dürfen innerhalb befriedeter Räume genutzt werden, jedoch sind sie nicht immer von echten Schusswaffen zu unterscheiden. Dadurch können andere Personen schnell in Panik geraten und den Notruf wählen.
Auch für eingesetzte Polizeibeamte ist eine schnelle Unterscheidung zwischen einer echten Schusswaffe und einem Nachbau oder zum Beispiel einer Softair-Waffe nicht immer möglich. Hierdurch kann es sowohl für die Polizisten als auch für den vermeintlichen Waffenbesitzer zu gefährlichen Situationen kommen.
Benutzen Sie derartige Waffen daher immer mit Bedacht und informieren Sie sich sorgfältig über die geltenden, rechtlichen Bestimmungen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Mark-Dominik Wille
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
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