Aufdeckung von Mitarbeiterdiebstahl – typische Muster & moderne Vorgehensweisen

Aufdeckung von Mitarbeiterdiebstahl – typische Muster & moderne Vorgehensweisen

Diebstahl am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, dennoch kommen derartige Taten öfter vor, als man vermuten mag. Typische Fälle reichen vom, umgangssprachlich als „Bagatelldiebstahl“ bezeichneten, Mitnehmen von Büromaterialien, Stiften oder Klopapier, über den Diebstahl von Waren oder Geld, bis hin zu Datenklau oder Veruntreuung. Wie aber sollten sich Arbeitgeber verhalten, wenn sie einen Diebstahl durch einen Mitarbeiter bemerken, und wie lassen sich entsprechende Taten aufdecken?

Verdacht auf Diebstahl im Betrieb – was Arbeitgeber beachten müssen

Grundsätzlich stellt ein Mitarbeiterdiebstahl einen schweren Vertrauensbruch dar und untergräbt somit die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Eine fristlose Kündigung ist daher in der Regel zulässig, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber den Fall auch tatsächlich nachweisen kann. In vielen Fällen haben Arbeitgeber nur einen Verdacht oder ein vages Gefühl und keinerlei Beweise für einen Mitarbeiterdiebstahl. Ein solcher Verdacht reicht allerdings kaum aus, um einen Mitarbeiter auch überführen und Konsequenzen ziehen zu können. Hier ist sogar höchste Vorsicht geboten, denn eine falsche Beschuldigung kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus als eine Straftat gewertet werden.

Bei der Überprüfung des jeweiligen Sachverhalts gilt es, mit Bedacht vorzugehen und keinesfalls gegen arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Regeln zu verstoßen. Vor Gericht können ausschließlich Beweise verwertet werden, die auf legalem Weg gesichert wurden. In einem ersten Schritt empfiehlt es sich immer, den entsprechenden Mitarbeiter zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, um den Vorwurf offen anzusprechen und ihm die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im besten Fall können auf diese Weise Missverständnisse ausgeräumt werden, andernfalls, wenn der Verdacht bestehen bleibt, kann es ratsam sein, die Dienste eines professionellen, auf Mitarbeiterbetrug spezialisierten Ermittlers in Anspruch zu nehmen.

Effektive Beweissicherung bei Mitarbeiterdiebstahl und Datenmissbrauch

Häufig werden Mitarbeiterdiebstähle nicht spontan begangen, sondern sind das Ergebnis einer langfristigen Planung. Professionelle Detektive sind darin geübt, diskrete Ermittlungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld durchzuführen, um Beweise zu sichern, ohne dabei den Betriebsablauf oder das Betriebsklima zu beeinträchtigen. So können sie belastbare Beweise sichern, welche den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entsprechen und vor Gericht verwertbar sind. Erfahrene Ermittler können verdeckte Beobachtungen durchführen, je nach Verdacht Testkäufe tätigen oder im Rahmen des rechtlich Möglichen verdeckte Testprozesse begleiten und saubere Dokumentationen anfertigen.

Neben dem „klassischen“ Diebstahl, der materielle Güter betrifft, zählen seit einiger Zeit auch Datenklau bzw. die Manipulation bzw. Weitergabe von sensiblen Informationen wie Passwörtern oder Kundendaten oder anderen Geschäftsgeheimnissen. Auch hier können spezialisierte Detekteien durch den Einsatz modernster IT-Forensik digitale Spuren auswerten und wertvolle Hinweise liefern, um den oder die Täter zu identifizieren.

Vorbeugen ist besser als Nachweisen

Die Bekämpfung von Mitarbeiterdiebstahl sollte bestenfalls beginnen, bevor entsprechende Taten begangen werden. Zu diesem Zweck ist es wichtig, eine ganzheitliche, umfassende Strategie zu verfolgen, welche präventive Maßnahmen mit technischen Lösungen kombiniert. Neben starken internen Kontrollen und regelmäßigen Audits, in welchen verdächtige Aktivitäten oder Unstimmigkeiten besprochen werden, sollte vor allem auch eine Unternehmenskultur der Ehrlichkeit gefördert werden, welche ethisches Verhalten in den Vordergrund stellt und möglicherweise auch belohnt. Es lohnt sich, sich zum Thema Vermeidung von Mitarbeiterdiebstahl von Experten beraten zu lassen und eine individuelle Strategie zu entwickeln.

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