Wie grenzt sich ein Wirtschaftsdetektiv von einem Privatermittler ab?

Wie die Bezeichnungen bereits vermuten lassen, bewegen sich Privat- und Wirtschaftsdetektive auf unterschiedlichen Einsatzfeldern. Privatdetektive arbeiten in der Regel für Auftraggeber aus dem privaten Bereich. Häufig sind sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig, etwa bei familiären Konflikten. Dazu zählen Observationen von Partnern bei Verdacht auf Untreue, Ermittlungen in Unterhalts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten sowie die Suche nach vermissten Personen im In- und Ausland. Grundsätzlich übernehmen Privatdetektive also Ermittlungen, die aus einem persönlichen oder familiären Anlass entstehen – von Versicherungsbetrug über Eigentumsdelikte bis hin zu Beziehungsangelegenheiten.
Dabei gelten für sie klare rechtliche Grenzen. Das unbefugte Eindringen in die Privatsphäre ist untersagt: Der Einsatz illegaler Abhörgeräte, das Betreten fremder Wohnungen oder Grundstücke ohne Erlaubnis sowie das Festhalten oder gar Festnehmen von Personen sind strafbar. Ebenso darf sich ein Detektiv niemals als Amtsperson ausgeben oder falsche Identitäten verwenden. Grundsätzlich gilt: Privatdetektive unterliegen denselben Gesetzen wie jede andere Privatperson – Gewaltanwendung oder Gesetzesverstöße sind strikt verboten.
Der Aufgabenbereich eines Wirtschaftsdetektivs
Wirtschaftsdetektive hingegen arbeiten für Unternehmen jeder Größe. Ihr Einsatzgebiet umfasst ein breites Spektrum an innerbetrieblichen und wirtschaftlichen Ermittlungen. Häufig werden sie engagiert, um betriebsinterne Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Sabotage aufzudecken. Besonders in den letzten Jahren haben Fälle von Mitarbeiter- und Firmendiebstählen deutlich zugenommen – von entwendeten Waren und Werkzeugen bis hin zu ganzen Fahrzeugen. Auch bei Verdacht auf Spionage, unerlaubte Nebentätigkeiten während einer Krankschreibung oder sonstige Formen von Arbeitsbetrug kommen Wirtschaftsdetektive regelmäßig zum Einsatz.
Darüber hinaus befassen sie sich mit Fällen von Wettbewerbsverstößen, Patentrechtsverletzungen oder Cyberkriminalität. Gerade digitale Angriffe und forensische IT-Untersuchungen sind heute ein zunehmend wichtiger Teil ihrer Arbeit. Trotz ihres professionellen Auftretens verfügen Wirtschaftsdetektive – ebenso wie Privatdetektive – über keinerlei hoheitliche Befugnisse. Sie müssen stets im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), handeln.
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