Erfolg durch Engagement unserer Detektive
Die Detektei-AcentA ist ansässig in der Gemeinde Seevetal, wo Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern aneinander grenzen. Aufgrund dieser günstigen geographischen Lage mit Anschluss an das Autobahnkreuz Maschen können Ziele, wie Hamburg, Hannover, Lübeck, Schwerin, Bremen und auch Braunschweig, von uns schnellstens erreicht werden. Mit zusätzlichen Standorten in Hamburg, Hannover, Geesthacht, Stade, Lüneburg und Bleckede sind wir hervorragend aufgestellt. Wir verfügen sowohl über männliches als auch weibliches Personal, welchem Hilfsmittel und Arbeitsmaterialien neuester Technik zur Verfügung stehen. So lassen sich viele unterschiedliche Fälle aufklären und erkannte Beweise dokumentieren. Unsere Berichte und Aufzeichnungen sind detailliert und gerichtsverwertbar.
Die Detektei-AcentA verpflichtet sich, jeden Auftrag nach besten Wissen und Gewissen zu bearbeiten. Da wir Aufträge konzentriert und voller Sorgfalt bearbeiten und unser Hauptaugenmerk im Ermittlungs- und Recherchebereich liegt, nehmen wir Abstand von Dienstleitungen wie Personen- und Veranstaltungsschutz. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das zeichnet unsere Arbeit aus
Vertrauen durch Diskretion
Oberste Devise der Detektei AcentA ist Diskretion. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Identität als Auftraggeber schützen und Außenstehenden nicht preisgeben. Darauf können Sie vertrauen.
Personal und Know-how
Unser Team besteht aus qualifizierten und engagierten Mitarbeitern. Es sind langjährige Privatermittler mit unterschiedlichem Basiswissen sowie ehemalige Kriminal-, Zoll- und Bundespolizeibeamte. Die überdurchschnittlich hohe Aufklärungsrate unseres Teams ist auf unsere ständige interne Fortbildung und einen außergewöhnlichen Einssatzwillen zurückzuführen.
Einsatzstrategie
Auftrag wird von der Detektei AcentA individuell bearbeitet. Nachdem mit Ihnen eine zielorientierte Vorgehensweise mit einem unserer Einsatzleiter besprochen wurde, werden unsere Detektive nach ihrem Fachwissen ausgewählt und eingesetzt. Die Verbindung zu dem entsprechenden Einsatzleiter bleibt bestehen, um auf Veränderungen jederzeit kurzfristig reagieren zu können. So haben auch Sie eine ständige Sicht auf die Situation vor Ort und können bei Bedarf Einfluss nehmen.
Technik
Bei allen Einsätzen steht auch die modern ausgestattete Technikabteilung der Detektei AcentA zur Verfügung. Haben Sie Verständnis, dass wir an dieser Stelle nicht auf technische Details eingehen. Über Einzelheiten informieren Sie gern unsere Einsatzleiter.
Ergebnisse
Über die Ergebnisse des Einsatzes erhalten Sie zeitnah einen schriftlichen Bericht, der Sie in die Lage versetzt auch gerichtliche Schritte zu unternehmen. Darüber hinaus stehen die eingesetzten Detektive als neutrale Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
Kosten
Die Detektei AcentA verzichtet bewusst auf kostenintensive Werbemethoden. Bei der Auftragserteilung werden Sie detailliert über Stundensätze und mögliche Kosten für Sonderermittlungen aufgeklärt. Fotos und Videoaufnahme werden nicht zusätzlich berechnet. Es entstehen keine Grundgebühren, keine Sonn- und Feiertagszuschläge, keine Bearbeitungsgebühren, keine Nachtzuschläge. Durch zeitnahe Berichterstattung können Sie jederzeit auf die Dauer der Ermittlungen Einfluss nehmen und somit auch auf die Kosten in Ihrem Sinne einwirken. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.Auch gemäß § 823 BGB können Detekteikosten im Rahmen einer Schadensersatzklage eingefordert werden, soweit diese zur Aufklärung eines Schadensereignisses beigetragen haben.
Und übrigens….. Recht haben heißt nicht, Recht bekommen…..
Materielles Recht und formelles Recht
„Recht-haben“ und „Recht-bekommen“ sind zweierlei.
Das „Recht-haben“ ist Gegenstand des materiellen Rechts, das „Recht-bekommen“ Gegenstand des formellen Rechts.
Das materielle Recht bestimmt, was Rechtssubjekte (jede natürliche oder juristische Person ist ein Rechtssubjekt) tun dürfen und was nicht, es regelt das „Rechthaben“.
Das formelle Recht regelt hingegen die Herbeiführung des Rechtserfolgs (unter einem Rechtserfolg versteht man in der Rechtswissenschaft die von einer Willenserklärung oder Rechtsnorm bezweckte und von der Rechtsordnung anerkannte Rechtswirkung, das „Rechtbekommen“).
Ein Gericht, das einen Streit entscheiden soll, wird zwangsläufig mit mindestens zwei Versionen konfrontiert, sonst gäbe es keinen Streit.
Recht bekommen bedeutet also, das Gericht von der eigenen Version zu überzeugen.
Viele Prozesse entscheiden sich ausschließlich im Zuge der Beweislastverteilung, so dass dem Richterspruch gelegentlich in Ermangelung eines Beweismittels oder einer „schlechten“ Zeugenaussage ein falscher Sachverhalt zugrunde gelegt wird, also nicht derjenige das Recht bekommt, der objektiv im Recht ist.
Recht haben und Recht bekommen kann also die klassische Quadratur des Kreises bedeuten.
Diese Inkongruenz des Gerechtigkeitsbegriffes wird im Übrigen auch dann deutlich, wenn beide Konfliktparteien Recht haben.
Eine Rechtslage lässt sich nämlich nur sicher beurteilen, wenn der Sachverhalt, um dessen rechtliche Würdigung es geht, in allen Einzelheiten feststeht. Das meint tatsächlich, in allen Einzelheiten, wofür es etwa darauf ankommen kann, wann genau was passiert ist, in welcher zeitlichen Reihenfolge einzelne Geschehnisse standen, wer genau wann, wem, was konkret mitgeteilt hat und in welcher Form (beispielsweise mündlich, schriftlich oder per Email) das geschehen ist, ob, wann, wie und in welcher Form der andere darauf regiert hat usw.
Und das meint tatsächlich auch, der Sachverhalt muss feststehen, also in einem Prozess mit zulässigen Beweismitteln bewiesen werden können. Was jemand nach eigener Erinnerung wahrgenommen haben will, ist keineswegs immer das, was sich, objektiv betrachtet, tatsächlich ereignet hat. Wenn dann der Gegner eine andere Wahrnehmung schildert, hängt es von Beweislast und Beweisbarkeit ab, welche Sachverhaltsvariante das Gericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde legt. Man sieht: Es kommt auf den beweisbaren Sachverhalt an.
Das erklärt, warum die alte Redewendung „Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei“, vollkommen zutrifft. Wer meint, ein Recht zu haben, bekommt es nur, wenn es ihm aufgrund des festgestellten Sachverhalts zugesprochen werden kann. Die Juristen aufseiten aller Beteiligten sind Wochen, Monate und vielleicht Jahre hauptsächlich damit beschäftigt, den Sachverhalt überhaupt erst einmal zu ermitteln. Das ist wie ein Puzzlespiel, bei dem erst das vollständig gelegte Puzzle allen Beteiligten erlaubt, sich ein Bild von der Rechtslage zu machen.
Wir, die Detektei-AcentA, sichern Ihnen die Beweise, damit Sie Ihr formelles Recht bekommen können.
Für weitere Informationen zur Rückerstattung von Detektivkosten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.